Im Rahmen der Beweissicherung erstellen wir in der Tätigkeit als Bausachverständiger auch häufig Beweissicherungsgutachten.
Beweissicherungsgutachten können sowohl als gerichtliche als auch private Beweissicherungsgutachten erstellt werden.
Zur Verkürzung des Bauablaufs und zur Vermeidung von Bauunterbrechungen werden häufig auch private Beweissicherungsgutachten in Auftrag gegeben.
Die Möglichkeit der Durchführung eines förmlichen gerichtlichen Beweisverfahrens (selbständiges Beweisverfahren) sollte genau geprüft werden, da dieses vor allem wegen seiner besonderen Rechtswirkung beträchtliche Vorteile bringt.